von Dirk van Laak
Praktiken des „angepassten“ Verhaltens werden in der historischen Forschung oft umstandslos als „Opportunismus“ bewertet. Dabei kennzeichnet der Wunsch, „keinen Ärger zu bekommen“, die Haltung breiter Mehrheiten in östlichen wie auch in westlichen Gesellschaften. Wie die Forschungen von Alfons Kenkmann zum Nationalsozialismus zeigen, schließt dies Übergänge zum Nonkonformen und zum Eigensinn bis zur couragierten Verweigerung durchaus mit ein. Was noch fehlt, sind differenzierte Forschungen hierzu für die Zeit danach, insbesondere für Ostdeutschland.
Nur ein „Lebensrecht des kleinen Mannes“?
Noch stärker als in der Bundesrepublik war das Leben in der DDR durch eine Inkongruenz der Auffassungen von Recht, Gerechtigkeit und Moral gekennzeichnet. Denn diese unterlagen in den 40 Jahren der DDR-Existenz nicht nur in ihren normativen Fassungen deutlichen Wandlungen, etwa vom BGB zum Zivilgesetzbuch von 1975, von individuellen zu eher kollektiven Gerechtigkeitsvorstellungen, von der christlichen zur sozialistischen Moral usw.
Diese Vorstellungen waren zudem in ihrer jeweiligen Geltung stark situationsabhängig, je nachdem, ob man sich in einem öffentlichen oder privaten Raum befand, ob man in den geduldeten Sphären der Schattenökonomie operierte oder eine vermeintliche Vorbildfunktion ausfüllte usw. Dies bedingte bei DDR-Bürgern nicht nur ein mehrschichtiges Bewusstsein, sondern auch flexible Anpassungsleistungen im Alltag. Dies galt zumindest für den Fall, dass man interessiert daran war, ein unauffälliges Leben zu führen, das folglich – einer etwas veralteten Kategorie nach – „unbescholten“ verlief.
Dieses „arrangierte“ und Konflikten ausweichende Leben ist in der DDR-Forschung bislang fast ausschließlich negativ konnotiert gewesen. Es wurde meist als konformistisch, spießig, pharisäerhaft, duckmäuserisch, opportunistisch usw. eingeschätzt, so als hätte eine DDR-Existenz – mit Ausnahme der Widerständigen, Dissidenten, Bürgerbewegten usw. – vornehmlich unter der Parole gestanden, sich herauszuhalten, nicht aufzubegehren und sich einzuordnen. Auch die Feststellung des früheren Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse aus dem Jahr 2009, Anpassung sei auch in der DDR „ein Lebensrecht des kleinen Mannes“1 gewesen, ließ eine gewisse Abschätzigkeit gegenüber den Unauffälligen unter den ostdeutschen Bürgern erkennen.
Noch relativ selten sind bislang Versuche gewesen, das Leben in der DDR als ein weithin um Anpassung bemühtes darzustellen und dies in einen vielschichtigen Bezugsrahmen – etwa der „Alltäglichkeit des Verstellens“ – einzuordnen. Anpassung, so Roland Jahn, sei „die Haltung, die für mich den Alltag unter den Bedingungen einer Diktatur stark geprägt hat. (…) Es ist ein vielschichtiges Verhalten, stetig gefangen in einer Dynamik zwischen der Abwägung der Kosten oder dem Nutzen des Anpassens und der Kosten oder dem Nutzen des Widersprechens.“2
Nach 1989 hat sich der Gesamteindruck einer weithin „durchherrschten“ und von Willkür geprägten Gesellschaft der DDR weiter verfestigt. In ihr war das „Unrecht“ zwar nicht allgegenwärtig, aber doch weithin dominant. Bislang stand daher in der Forschung das Widerspiel zwischen Dissidenz und staatlichem Druck im Zentrum der Analysen; wurden vornehmlich „Täter“ und „Opfer“ der „DDR-Diktatur“ identifiziert. Dass damit das Leben der Mehrheit der DDR-Bevölkerung implizit für unerheblich erklärt wurde, mag mitverantwortlich für die Befremdung sein, mit der viele frühere DDR-Bürger die bisherigen Erträge der wissenschaftlichen Erforschung ihres untergegangenen Landes zur Kenntnis nehmen.
Ankünfte im Alltag der Anpassung
Dabei haben etwa Werke des Films, des Fernsehens oder der Literatur in der DDR durchaus Facetten einer „Ankunft im Alltag“ thematisiert. Brigitte Reimanns gleichlautender Titel einer Erzählung aus dem Jahr 1961 wurde zur Metapher einer nicht nur literarischen Phase. Diese Kulturprodukte wiesen vornehmlich auf das hin, was im offiziellen Sprachjargon meist unter die Container-Kategorie der „gesellschaftlichen Widersprüche“ subsumiert und dabei gern externalisiert wurde.
Erich Loests Roman „Es geht seinen Gang oder die Mühen der Ebene“ von 1978 zeigte demgegenüber beispielhaft, welche – weit über die DDR hinausweisenden – Potentiale zur Beschreibung „unauffälliger“ und „angepasster“ Verhaltensweisen ausgelotet werden konnten.3 Filme wie „Das Kaninchen bin ich“ (1965), die in aller Vorsicht Mechanismen der Rechtsbeugung thematisierten, fielen wiederum, wie mit Verzögerung auch Loests Roman, der Zensur zum Opfer. Die Analyse solcher Dokumente wäre für die Forschung einer der möglichen Zugänge, um näher zu bestimmen, auf welche Weise und mit welchen spezifischen Kulturtechniken es gelingen konnte, in der DDR-Gesellschaft ein Leben entweder jenseits der Dissidenz oder jenseits eines hervorhebenden Ehrgeizes zu führen.

Ein solches Leben ohne justiziable oder moralische Auffälligkeiten, um „keinen Ärger zu bekommen“, setzte sicher so etwas wie evasives Verhalten, eine Abwehr von Zumutungen, spezifische Strategien des Vermeidens usw. voraus. Es muss jedoch durchaus nicht mit Unterwerfung oder dem in undemokratischen Gesellschaften oft unterstellten Opportunismus von „Mitläufern“ gleichgesetzt werden.4 Vielmehr wäre danach zu fragen, welche Möglichkeitsräume des Verhaltens bei der Beachtung von gewissen „Spielregeln“ sich tatsächlich eröffneten, welches Auftreten eine gewisse Erwartungssicherheit nach sich zog und wie man sich auf die Grenzziehungen einzustellen verstand, die von Recht, Moral und der Erwartung von „Gerechtigkeit“ gezogen wurden.
Recht und Anstand
Vor Willkürakten durch Staats- und Parteiorgane, namentlich durch das notorische Ministerium für Staatssicherheit, war freilich niemand ganz sicher.5 Die zunehmend paranoide Struktur der Stasi ließ diese immer wieder Gegner vermuten, wo es keine gab. Zahlreiche „unbestimmte Rechtsbegriffe“ („öffentliche Herabwürdigung“, „staatsfeindliche Hetze“, „politisch-ideologische Diversion“, „Geheimnisverrat“, „Rowdytum“, „asoziales Verhalten“ usw.) schufen jederzeit aufrufbare Handhaben, mit instrumentell moralisierenden Vorwürfen dem Primat des Politischen über den verbrieften Rechten des Individuums Geltung zu verschaffen.6
Auch die seit 1952 fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit hinterließ ein nachhaltiges Vakuum. Es konnte durch das Petitionsrecht bzw. das Eingabewesen an den Staatsrat zwar offenbar graduell, aber nicht vollständig kompensiert werden.7 Ein Empfinden von „Rechtssicherheit“ konnte sich auf diese Weise in der DDR nicht einstellen. Die Verhaltensoption des „unauffälligen“ Verhaltens kann durch die bloßen Alternativen „Abwanderung“ und „Widerspruch“, wie Albert O. Hirschman sie 1992 für die DDR skizzierte, jedenfalls nicht hinreichend beschrieben werden.8
Auch die von dem amerikanischen Historiker Andrew Port skizzierte „resignierte Apathie“ umfasst nur eine weitere, aber keinesfalls die „schweigende Mehrheit“ insgesamt repräsentierende Variante des alltäglichen Verhaltens in der DDR.9 Gefragt werden muss vielmehr nach flexiblen Haltungen in Auseinandersetzung mit dem, was „Recht“, „Gerechtigkeit“ und „Moral“ als gesellschaftliche Orientierungshorizonte mit tendenziell umfassendem Anspruch anmahnten. Dazu ist es notwendig, sich zunächst dieser zentralen Kategorien selbst sowohl begriffs- als auch anwendungsgeschichtlich zu vergewissern.10 Dabei sind auch Prägungen vor 1945/49 mit zu berücksichtigen, die etwa für eine so zentrale soziale Ordnungsvorstellung wie der „Anständigkeit“ mit ausschlaggebend waren.11
Korridore des Berechenbaren
Im DDR-Leben überlagerten sich unterschiedliche An- und Einpassungen, die jeweils unterschiedliche Wertehorizonte, Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen aufwiesen und zwischen denen man gleichsam „switchen“ musste. Je prominenter man in der Öffentlichkeit stand, umso mehr Rollen musste man tendenziell beherrschen. Anders als in liberalen Systemen war aber nicht das Individuum in seiner Vielschichtigkeit – bzw. seiner „Persönlichkeit“, ggf. sogar seinem „unternehmerischen Selbst“12 – der primäre Fluchtpunkt solcher „Rollenspiele“ (Erving Goffman), sondern das jeweilige „Kollektiv“ mit seinen eigenen Gerechtigkeitsfragen und seiner teilweise engen Sozialkontrolle.13 Dies führte mutmaßlich zur Herausbildung einer anderen Art von Sensibilität für die Grenzen des Machbaren und Erwartbaren in der DDR-Gesellschaft, als dies in „offenen“ Gesellschaften der Fall war. Orientierungslinie war weniger die Rechtsstaatlichkeit als eine mehr oder weniger zuverlässige Berechenbarkeit im Alltagshandeln.
Neu ist bei diesem Ansatz, dass hier nicht das Verhalten einer gesellschaftlichen Minderheit thematisiert wird. Für Juden in überwiegend nichtjüdischen Umfeldern etwa ist die „Unauffälligkeit“ als eine Überlebenstechnik längst beschrieben worden. So meinte etwa Stefan Zweig: „Nun ist Anpassung an das Milieu des Volkes oder des Landes, inmitten dessen sie wohnen, für Juden nicht nur eine äußere Schutzmaßnahme, sondern ein tief innerliches Bedürfnis. Ihr Verlangen nach Heimat, nach Ruhe, nach Rast, nach Sicherheit, nach Unfremdheit drängt sie, sich der Kultur ihrer Umwelt leidenschaftlich zu verbinden.“14 Auch Schwule und Lesben haben so lange den Status der Unauffälligkeit zu bewahren versucht, bis ihr Coming out und die damit verbundene soziale Sichtbarkeit relativ ungefährlich wurden. Der Wertehorizont eines unauffälligen Lebens, das sich nichts „zuschulden kommen“ lassen will, ist aber auch für die Mehrheit einer Gesellschaft wie der ostdeutschen insgesamt anzunehmen.15
Techniken der Alltagsbewältigung
Welche Alltagsstrategien das bedingte, zielt vermutlich ins Zentrum dessen, was heute noch gelegentlich „ostalgisch“ überformt erscheint, gerade dann, wenn sie mit einem gewissen Stolz auf die kreativen, subversiven oder „schweijkhaften“ Momente der Alltagsbewältigung einhergehen.16 Gemeint sind z. B. Techniken der Antizipation von Gefahren und des Ausweichens in Nischen und verlässliche Milieus, sicher auch solche der relativ gefahrlosen Äußerung des Unmuts oder des Humors. Wie neben Andrew Port auch Inga Markovits gezeigt hat, reagierten die offiziellen Vertreter des Rechts oder der Moral bei abweichendem Verhalten in aller Regel mit bevormundenden, oft aber durchaus flexiblen, meist von pädagogischen Impulsen getragenen Formen der Bestrafung. Sie waren auch von dem Willen getragen, nicht zuzulassen, was ideologisch nicht sein durfte.17
Die östliche Leitgesellschaft der Sowjetunion hatte schon in den 1920er-Jahren ein spezifisch „sozialistisches Rechtsempfinden“ propagiert.18 Idiosynkrasien bzw. Eigengesetzlichkeiten des sowjetischen Alltags sind seither immer wieder beschrieben worden.19 In den 1970er-/1980er-Jahren ist dann ein spezifischer „Homo sovieticus“ diagnostiziert worden, der sich unter anderem durch ein sehr elastisches, erfinderisches und zugleich skrupelloses Anpassen an gegebene Umstände und rechtliche Normen sowie durch eine Neigung zum Nichtstun auszeichnete.20
Die Interpretation eines solchen „resilienten“ Verhaltens als „kreative Widerständigkeit“ wäre auch für die DDR-Gesellschaft zu überprüfen.21 Alfons Kenkmann hat in seinen Forschungen zahllose Belege für die vielen Facetten der „Widerständigkeit“ erheben und unser Verständnis für die Schattierungen zwischen „konformem“ und „abweichendem“ Verhalten wesentlich verbreitern können.22 An der Erforschung des Nationalsozialismus ausgeprägte Kategorien wie der „Eigensinn“ oder der „Ungehorsam“ spielen hierbei eine wichtige Rolle.23
Weiterhin erklärungsnotwendig ist vor diesem Hintergrund auch die seit den 1970er-Jahren schrittweise nachlassende Angst beziehungsweise der schwindende Respekt für die scheinbar allwissende patriarchalische Partei. Im Zulauf auf das Ende der DDR schien immer überdeutlicher geworden zu sein, dass ihre Position auf fortgesetzten Manipulationen der Wirklichkeit zur Aufrechterhaltung ideologischer Fassaden beruhte. Der pädagogisierende Grundimpuls der Partei, die ständigen Belehrungen, gingen vielen DDR-Bürgern ebenso gründlich auf die Nerven wie das Verbot, offensichtliche Missstände – durchaus mit dem Impuls, sie zu verbessern – auch öffentlich äußern zu können.24 Gerade von jungen Leuten wurde das Leben in der DDR zunehmend als „organisiertes Spießer- und Duckmäusertum“ betrachtet, dem man in diversen Subkulturen, aber auch gesamtgesellschaftlich, möglichst „Authentisches“ entgegenstellen wollte.25 Auch hier lohnen Rückgriffe auf Alfons Kenkmanns Forschungen, etwa zur Jugendbewegung.26
Normvorstellungen und Konformitätserwartungen
Insgesamt stellte sich die Frage nach dem Rechtsverständnis beziehungsweise dem Regelvertrauen im Alltag der DDR in spezifischer Weise. Denn die verschiedenen Varianten der Verfassung, die Rechtsnormen, die „sozialistische Moral“, die vor allem auch auf eine Steigerung der „Arbeitsmoral“ abzielte, das subjektive Rechtsempfinden, die politische Norm und Alltagserfahrungen, am Ende auch eine kritische West-Öffentlichkeit, die über die Bande durchaus so etwas wie eine „vierte Gewalt“ entstehen ließ, stellten miteinander inkongruente Ebenen dar, die fallweise relevant wurden.
Diese spezifisch ostdeutschen Erfahrungen mit Recht und Moral, vor allem aber abweichende Vorstellungen von Gerechtigkeit, wirkten dann auch weit über 1989/90 hinaus in die gegenwärtige Gesellschaft Gesamtdeutschlands hinein.27 Sie äußerten sich u. a. in dem vielzitierten, zugleich oft missverständlich interpretierten Wort Bärbel Bohleys, man habe Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen.
Aber wie sind die Mechanismen, in einer tendenziell milder werdenden Konsensdiktatur „unbehelligt“ zu bleiben, über Quellen zu fassen? Teilweise sicher durch eine Inversion bisheriger Fragehaltungen. Denn wo gesellschaftliche Konflikte beschrieben werden, lassen sich auch Rückschlüsse auf Bereiche ziehen, die konfliktarm oder eben unauffällig blieben. So lässt sich auch der Wandel von Normvorstellungen und Konformitätserwartungen von der frühen bis zur späten DDR dokumentieren. Das gilt auch für den Wandel in der anderen deutschen und vermutlich in der Gesellschaft anderer europäischer Länder ebenso.
Prof. Dr. Dirk van Laak ist seit 2016 Professor für die Geschichte des 19. bis 21. Jahrhunderts in Leipzig. Wie Alfons Kenkmann wurde er im Ruhrgebiet und von teilweise denselben Personen geprägt, bevor er auf universitäre Wanderschaft nach Jena, Chicago, Tübingen, Freiburg und Gießen ging. In Leipzig teilen sie nun wieder nachbar- und freundschaftlich Räume, Themen und die Herausforderungen des akademischen Alltags.
- Wolfgang Thierse: Anpassung ist ein Lebensrecht des kleinen Mannes. Interview. In: Der Stern vom 23. März 2009. Online abrufbar https://www.stern.de/politik/deutschland/streit-um-ddr-geschichte–anpassung-ist-ein-lebensrecht–3435390.html. Letzter Zugriff 25.10.2022. [↩]
- Roland Jahn: Wir Angepassten. Überleben in der DDR. München 2014, S. 14. [↩]
- Vgl. Dirk van Laak: Erich Loests Es geht seinen Gang (1978) und die DDR der 1970er Jahre. In: Carsten Gansel/Joachim Jacob (Hrsg.): Geschichte, die noch qualmt. Erich Loest und sein Werk. Göttingen 2011, S. 112-129. [↩]
- So etwa Roman Grafe (Hrsg.): Die Schuld der Mitläufer. Anpassen oder Widerstehen in der DDR. Berlin 2009. Vgl. auch Gesine Schwan: Der Mitläufer. In: Etienne François/Hagen Schulze (Hrsg.): Deutsche Erinnerungsorte. Bd. 1. München 2003, S. 654-669. [↩]
- Auf der vom MfS betriebenen „Hochschule für die juristische Ausbildung“ in Golm waren offene Rechtsbrüche geradezu ein Lehrinhalt. [↩]
- Hierzu diachron vergleichend Jan Schröder: Rechtswissenschaft in Diktaturen. Die juristische Methodenlehre im NS-Staat und in der DDR. München 2016. Außerdem Michael Stolleis: Sozialistische Gesetzlichkeit. Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in der DDR. München 2009. Inga Markovits: Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht. Berlin 2020. [↩]
- Vgl. Felix Mühlberg: Bürger, Bitten und Behörden: Geschichte der Eingabe in der DDR. Berlin 2004. Annett Kästner: Eingaben im Zivilrecht der DDR. Berlin 2006. [↩]
- Albert O. Hirschman: Abwanderung, Widerspruch und das Schicksal der Deutschen Demokratischen Republik. In: Leviathan: Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 20. Jg., Heft 3/1992, S. 330-358. Für die Bundesrepublik wäre analog ggf. Horst-Eberhard Richter: Flüchten oder Standhalten. Reinbek 1976, zu untersuchen. [↩]
- Andrew I. Port: Die rätselhafte Stabilität der DDR. Arbeit und Alltag im sozialistischen Deutschland. Berlin 2010, S. 148. [↩]
- Vgl. etwa Bernd Bittighöfer/Jürgen Schmollack (Hrsg.): Moral und Gesellschaft. Entwicklungsprobleme der sozialistischen Moral in der DDR. Berlin (Ost) 1968. [↩]
- Vgl. Raphael Gross: Anständig geblieben. Nationalsozialistische Moral. Frankfurt a. M. 2012. [↩]
- Ulrich Bröckling: Das unternehmerische Selbst. Soziologie einer Subjektivierungsform. Frankfurt a. M. 2007. [↩]
- Lutz Niethammer: Das Kollektiv. In: Martin Sabrow (Hrsg.): Erinnerungsorte der DDR. München 2009, S. 206-217. [↩]
- Stefan Zweig: Die Welt von gestern. Frankfurt a. M. 2006, S. 36. [↩]
- Wolfgang Engler: Die Ostdeutschen. Kunde aus einem verlorenen Land. Berlin 1999. Stefan Wolle: Die heile Welt der Diktatur. Alltag und Herrschaft in der DDR 1971-1989. Bonn 1999. [↩]
- Hierzu Thomas Ahbe: Ostalgie. Zu ostdeutschen Erfahrungen und Reaktionen nach dem Umbruch. Berlin 2016. [↩]
- Port: Stabilität, S. 344f. Inga Markovits: Gerechtigkeit in Lüritz. Eine ostdeutsche Rechtsgeschichte. Bonn 2006, u. a. über die durch Gerichte gestützte „Erziehungsdiktatur“ der SED. [↩]
- Heide M. Pfarr: Auslegungstheorie und Auslegungspraxis im Zivil- und Arbeitsrecht der DDR. Berlin 1972, S. 22. Andrea Andreeva: Russlands langer Weg in den Rechtsstaat: Verfassung und Gesetzgebung. Wiesbaden 2002, S. 50-63. [↩]
- Vgl. etwa Klaus Mehnert: Der Sowjetmensch. Versuch eines Porträts nach zwölf Reisen in die Sowjetunion 1929-1957. Stuttgart 1958 oder Hedrick Smith: The Russians. New York City 1973. [↩]
- Klaus Gestwa: Der Homo Sovieticus und der Zerfall des Sowjetimperiums. Jurij Levadas unliebsame Sozialdiagnosen. In: Zeithistorische Forschungen, 10. Jg. (2013), S. 331-341. [↩]
- Susanne Bauer: Lenin spannt aus. Alexander Sinowjews „Homo sovieticus“ – eine mehrfache Provokation. In: Zeithistorische Forschungen, 11. Jg. (2014), S. 485-492, hier S. 492. [↩]
- Vgl. Alfons Kenkmann: Wilde Jugend. Lebenswelt großstädtischer Jugendlicher zwischen Weltwirtschaftskrise, Nationalsozialismus und Währungsreform. 2. Aufl. Essen 2002. [↩]
- Vgl. Alfons Kenkmann: Eigen-Sinn machte einsam: Optionen zivilcouragierten und widerständigen Verhaltens in Leipzig 1933 bis 1945. In: Ulrich Brieler/Rainer Eckert (Hrsg.): Unruhiges Leipzig. Beiträge zu einer Geschichte des Ungehorsams in Leipzig. Leipzig 2016, S. 333-344. [↩]
- Detlef Pollack: Das unzufriedene Volk. Protest und Ressentiment in Ostdeutschland von der friedlichen Revolution bis heute. Bielefeld 2020. [↩]
- Niethammer: Kollektiv, S. 215. [↩]
- Vgl. Alfons Kenkmann: Jugendbewegter Eigensinn unter den Bedingungen der NS-Volksgemeinschaft. In: Claudia Selheim u. a. (Hrsg.): Aufbruch der Jugend. Deutsche Jugendbewegung zwischen Selbstbestimmung und Verführung. Nürnberg 2013, S. 137-147. [↩]
- Vgl. etwa den „Radar gesellschaftlicher Zusammenhalt“ der Bertelsmann-Stiftung (2014). [↩]
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Gastautor*in (22. November 2022). „Keinen Ärger bekommen“. Über Praktiken des unauffälligen Verhaltens in der DDR. Kaleidoskop Kenkmann. Abgerufen am 24. April 2025 von https://doi.org/10.58079/qlks