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Die Kontinuität des kontrollierenden Blicks – Zur Etikettierung „abweichenden Jugendverhaltens“ 1930-1948

von Markus Köster

Basierend auf den grundlegenden Forschungsüberlegungen Alfons Kenkmanns analysiert der Beitrag am Beispiel von Fürsorgeakten aus Westfalen die Stereotypen und Kontinuitäten sozialmoralischer Zuschreibungen abweichenden Jugendverhaltens vor, während und nach der Zeit des Nationalsozialismus.

„Wilde Jugend“ revisited

„Wilde Jugend“1 – so lautet der Titel der 1996 erschienenen Dissertation von Alfons Kenkmann. Sie behandelt natürlich nicht Kenkmanns eigene, durchaus ‚bewegte‘ Jugendbiographie im Kampf gegen Atomrüstung und „Startbahn West“. Vielmehr geht es um die Lebenswelt großstädtischer Jugendlicher zwischen Weltwirtschaftskrise und Währungsreform – mit einem räumlichen Fokus auf dem rheinischen Ruhrgebiet. Kernthese der epochalen Studie ist, dass nonkonformes Jugendverhalten, wie es die als „Bündische“ oder „Edelweißpiraten“ titulierten Cliquen lebten, nicht als originäres Phänomen des NS-Systems zu begreifen ist, sondern schon vor 1933 angelegt war und nach 1945 weiter existierte. Quellenbasis der Arbeit sind vor allem Akten der Gestapo, der Staatsanwaltschaften und der Sondergerichte. Entsprechend legt Kenkmann – und das gehört zu den vielen Stärken seiner Studie – explizit eine „sanktionsorientiere Definition“ abweichenden Verhaltens zugrunde,2 geht also davon aus, dass es sich dabei um ein Label handelte, das sozial zugeschrieben wurde, in diesem Fall vor allem von den nationalsozialistischen Verfolgungsbehörden.

Culture Clash – Zur Wahrnehmung „abweichenden Verhaltens“ in Jugendfürsorgeberichten

Von Kenkmanns klugen Analyseansätzen hat der Verfasser dieses kleinen Essays für seine eigenen, auch schon längst nicht mehr taufrischen Forschungen zur Jugendfürsorge in Westfalen zwischen 1900 und 1960 sehr profitiert.3 Denn ganz ähnlich wie die der Gestapo spiegeln auch die Akten der Jugendfürsorgeinstitutionen in hohem Maße die Normen, Werte und Tabus des sozialen Umfelds der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die auf Basis der Stellungnahmen von Fürsorgerinnen, Nachbarn, Pfarrern, Lehrern oder Arbeitgebern erstellten und in den Einzelfallakten des westfälischen Landesjugendamtes massenhaft überlieferten Sozialdiagnosen konfrontieren mit einem gewissermaßen doppelschichtigen Quellenbefund:4 Einerseits vermitteln sie sehr plastische Einblicke in Lebensverhältnisse und menschliche Verhaltensspektren und zerstören dabei nachdrücklich jedes idyllisierende Bild unterschichtenspezifischer Bedingungen des Aufwachsens. Sie berichten von chaotischen häuslichen Verhältnissen, drangvoller räumlicher Enge, mangelhafter Versorgung und Hygiene, Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Not, von zerrütteten familiären Beziehungen, autoritär-patriarchalischen Rollenmustern und der Überlastung vieler – häufig alleinerziehender – Mütter, von alltäglicher Gewalt, Alkoholismus und offener Promiskuität, von der daraus resultierenden frühen Aufklärung der Kinder und deren eigenen, häufig genug durch väterlichen Missbrauch gemachten sexuellen Erfahrungen. 

Über solche grellen Milieubilder hinaus vermitteln die Berichte der Jugendfürsorgebürokratien immer wieder auch schlaglichtartige Impressionen von Lebenserfahrungen, Lebensentwürfen und Lebensstilen Jugendlicher selbst. Dazu nur ein Beispiel aus den Einzelfallakten: „Allgemeinverhalten etwas distanzlos, wenig Respekt vor Höhergestellten und vorlaut, unerzogen. Nach eigenen Angaben lässt er sich nichts gefallen: ‚Wenn mich einer von der Polente packt, kriegt er eins in die Fresse’ … Aggressiv, schlägt gleich zu, ist im Boxverein; bildet sich etwas auf seine Schlagfestigkeit ein. Affekt lebhaft, verteidigt sich scharf und wortreich. Er gebe zu, dass er kein Engel sei, aber es sei ihm nichts nachzuweisen.“5

Doch so anschaulich in solchen Episoden zuweilen typische Verhaltensdispositionen, schichtenspezifische Rollenmuster und adoleszenter Eigensinn aufblitzten, so falsch wäre es, die in den Berichten der Jugendfürsorger gezeichneten Persönlichkeitsbilder für eine auch nur annähernd objektive Beschreibung der Lebenssituation der Betroffenen zu halten.6 Dagegen spricht dreierlei: 

Erstens fußen die Sozialdiagnosen auf einer sehr selektiven Quellenbasis. Indem sie sich auf Vorurteile und Denunziationen der Nachbarn, mehr oder minder zufällige Beobachtungen der Fürsorgerinnen, Polizeiberichte, ressentimentgeladene Aussagen der Lehrer oder Arbeitgeber und verhörähnliche Befragungen der Jugendlichen selbst stützen, reduzieren sich in ihnen zwangsläufig komplexe Lebenssituationen auf Auffälligkeiten und Normabweichungen. 

Zweitens neigen die Berichte zu extremen sprachlichen und inhaltlichen Schablonisierungen. Fast stereotyp begegnen dem Leser immer wieder die gleichen Klischeetypen „verwahrloster“ Jugendlicher: Da gab es den „unverbesserlichen Arbeitsbummelanten“, das „haltlos-triebhafte Mädchen“, den „rowdyhaften Halbstarken“, die „abenteuerlustige Vagabundin“, den „lügenhaften Aufschneider“ und so fort. 

Drittens und vor allem aber brechen sich in solchen Porträts die komplexen Lebenssituationen der Betroffenen in den normativ definierten Wahrnehmungsrastern der Fürsorgerinnen. In der Jugendfürsorge begegnen sich – so drückt es eine Expertin 1927 aus – „zwei Seelen aus völlig verschiedenen Welten“. Man dürfe sich, fährt sie fort, „darüber keinen Illusionen hingeben, dass zwischen der Welt des Fürsorgers und der Welt des Betreuten eine unerhört tiefe Kluft lieg[e], … eine Fremdheit, wie sie größer kaum gedacht werden“ könne.7 Angesichts dieses ‚Culture Clash‘ offenbaren die Berichte oft mehr über ihre Verfasser als ihre Objekte. In ihnen spiegeln sich die generellen Problemrezeptionen und Ordnungsvorstellungen der Jugendfürsorge und damit auch das Normengefüge der bürgerlichen Gesellschaft. Die selektiv erfassten Informationen werden mit höchst subjektiven sozialmoralischen bzw. sozialbiologistischen Wertungen vermengt und in grobe Kategorisierungen gebündelt. Letztlich gerinnen die jugendlichen Biographien unter dem – wie Kenkmann das treffend genannt hat – „kontrollierenden Blick“8 der Jugendfürsorge „zu einer Serie von Notlagen, Fehlverhalten, Bedürftigkeit und Widersetzlichkeit“9 . Indem die Verfasser ihr sozialmoralisches Normengefüge auf ihre ‚Fälle‘ projizieren, konstruieren sie „eine eigene soziale Wirklichkeit, die im weiteren Verlauf des Vorganges von anderen Behörden immer wieder aufgegriffen und übernommen wurde.“8

Totale Jugendkontrolle im totalen Staat

Das galt schon in der Weimarer Zeit, verstärkte sich aber noch einmal im NS-Staat mit seinem Anspruch eines totalen Zugriffs auf die junge Generation und kulminierte in den Ausnahmebedingungen der Kriegszeit, in der verschiedenste Instanzen neben- und zum Teil auch gegeneinander ein immer engeres Netz von Sanktionsmaßnahmen gegen abweichendes Jugendverhalten knüpften. Die Folge dieses konzentrischen, wenn auch nicht koordinierten Angriffs auf die verbliebenen Freiräume des Aufwachsens war, dass selbst kleinste Tatbestände die Verfolgungsmühlen des Regimes in Bewegung setzen konnten. Die Hypertrophie des „Kampfes gegen die Jugendverwahrlosung“ wurde dabei gelegentlich sogar von Repräsentanten des Regimes klar benannt: Der Leiter der Abteilung Kommunalarbeit und Jugendpflege in der Reichsjugendführung, Wolfgang Schlinke, gab 1941 auf einer Konferenz der Landesjugendämter gegenüber dem massiven Verwahrlosungslamento der Behördenvertreter zu bedenken, „dass sich heute eine viel größere Anzahl von Stellen aller Art mit der Auffindung dieser Tatbestände befasst und daher eine viel größere Anzahl von Fällen erfasst wird. … Wir haben an manchen Stellen ein regelrechtes Jagdmachen auf Jugendliche, die gegen irgendeine Verordnung verstoßen.“10 Schlinke traf den Nagel auf den Kopf: Indem das vielköpfige Verfolgerensemble immer neue Delikte und Sanktionen erfand, produzierte es zu einem Gutteil höchstpersönlich die von ihm beklagte Jugenddevianz.

So schwollen die Klagen über den Verfall jugendlichen Autoritäts- und Anstandsverhaltens im Lauf des Krieges immer weiter an. Neben „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsvertragsbruch“ monierten die Behörden in Einzelfallakten und Sammelberichten unzählige weitere jugendspezifische Verfehlungen. Einen plastischen Eindruck vom Ausmaß jugendlicher Renitenz, aber auch öffentlicher Aufregung vermittelt ein Bericht des Sicherheitsdienstes (SD), Abschnitt Dortmund, vom 15. Februar 1943:

„Nach einer Reihe von Angaben nehmen die Krankmeldungen der jugendlichen Berufstätigen immer mehr zu. Während der Arbeitszeit trieben sie sich auf den Straßen oder sonst wo herum und fänden sich in ihrem Tun dadurch unterstützt, dass sie durch gute Verdienstmöglichkeiten in der Lage sind, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geldbeträgen alle möglichen Vergnügungsstätten aufzusuchen. Die Eltern nähmen bei Befragen oft einen unverständlichen Standpunkt ein und erklärten: ‘Der Junge (bezw. [sic.] das Mädel) bringt Geld ins Haus, dann soll er (bezw. [sic.] sie) auch etwas davon haben’. Anlass zu Beanstandungen gibt auch das Belagern der Selterswasserbuden und Eisgeschäfte, vor allem aber das Rauchen kaum aus der Schule entlassener Jungen. … Die Zusammenrottung junger Burschen und die Bildung von Banden, die vor allen Dingen in der Dunkelheit die Straßen unsicher machen, gaben bereits wiederholt Veranlassung zu polizeilichen Maßnahmen. … Es kommt … nicht selten vor, dass verschiedene Jugendgruppen von sich aus HJ-Verbände angreifen und in Schlägereien verwickeln, eine besondere Vorliebe aber dafür zeigen, einzeln gehende Hitlerjungen … zu überfallen. Auch Mädchen finden keine Schonung. Immer wieder taucht für solche Banden die Bezeichnung ‚Edelweißpiraten‘ auf. … Zu dem Problem Edelweißpiraten werden Befürchtungen laut, dass System in dieser Sache liege mit dem Ziel, die Arbeit der Hitlerjugend zu stören, obwohl man nicht annimmt, dass es sich um irgendeine staatsfeindliche Aktion handelt. Die meisten Ansichten gehen dahin, dass es sich um Jungenstreiche handelt und die Bezeichnung ‚Edelweißpiraten‘ inzwischen derart in Umlauf gekommen ist, dass sie von allen Jungenbanden übernommen wird.“11

Kleine Freiräume: Freundinnen mit Plattenspieler, ca. 1942 (LWL-Medienzentrum)

Die Fallakten der westfälischen Fürsorge- und Justizbehörden sind gleichfalls voll von Beschreibungen individueller „Fluchtversuche“ vor dem Alltag des Krieges. Nur ein besonders skurriles Beispiel:

Ein 17-jähriger aus Herford wurde im Mai 1942 zu „unbestimmter“ Haft von mindestens neun Monaten Dauer verurteilt wurde, weil er sich eine echte Köpenickiade geleistet und scherzhaft als U-Bootkapitän ausgegeben hatte: „Infolgedessen lief bald das Gerücht in Herford um, dass er ein verdienter U-Boot-Führer sei. Er gefiel sich in dieser Rolle und fand darin ein Ventil für sein Minderwertigkeitsgefühl. Der Gedanke setzte sich in ihm fest, diese von ihm ursprünglich nicht gewollte Rolle weiter zu spielen. … Er kaufte zunächst eine Ordensschnalle mit einer Reihe von in- und ausländischen Auszeichnungen. Wenn jemand bei Gesprächen Zweifel an seinem Beruf äußerte, zog er gelegentlich diese Ordensschnalle aus der Tasche. Aus Uniformstücken seines Vaters und anderen Teilen ließ er sich schließlich eine vollständige Kapitänleutnant-Uniform herrichten. Zu dieser kaufte er dann in einem Geschäft, in dem die Vorlage der Verleihungsurkunden nicht gefordert wurde, das Ritterkreuz mit Eichenlaub, das U-Boot-Abzeichen, Verwundetenabzeichen und den Narvik-Schild. Da er sich nicht getraute, sich in Herford so zu zeigen, fuhr er nach Bielefeld, wo er in seiner Uniform unter Anlegung der Auszeichnungen auftrat. … Dann kurze Gastrolle in Münster, wo er in einem Kaffeehaus stark gefeiert wurde und insbesondere Damen Autogramme gab. Am nächsten Tag kaufte er in Bielefeld das Spanienkreuz in Gold, wozu er sich von einem Bekannten 17.- RM geben ließ. Nachdem er von einer Fahrt nach Düsseldorf nach Bielefeld zurückgekehrt war, wurde er verhaftet.“12

Normative Kontinuitäten im Chaos

Neben dem Drang, der tristen Alltagsrealität der „Heimatfront“ zu entkommen, illustrieren diese und viele andere Berichte anschaulich, wie sehr sich die Lebensverhältnisse für Jugendliche im Laufe des Krieges deroutinisierten und schließlich chaotisierten.13 Gleichzeitig enthüllen die Quellen gleichsam spiegelbildlich, wie unbeirrt die Kontrollinstanzen trotz des allgemeinen gesellschaftlichen Zusammenbruchs an ihren überkommenen sozialmoralischen Normsetzungen in der Bewertung jugendlichen Verhaltens festhielten.

Dass sich der „kontrollierende Blick“ der Öffentlichkeit auf abweichendes Jugendverhalten auch durch den politischen Systemwechsel des Jahres 1945 praktisch nicht veränderte, hat Alfons Kenkmann im Kapitel „Jugend zwischen Stalingrad und Währungsreform“ seiner Dissertation eindrucksvoll herausgearbeitet. Die Quellen der westfälischen Fürsorgeerziehung bestätigen diesen Befund nachdrücklich. Aber das wäre ein Thema für ein eigenes Essay …

Prof. Dr. Markus Köster (*1966 in Attendorn) hat Neuere und Neueste Geschichte, Politikwissenschaft und Katholische Theologie studiert, zur Geschichte von Jugend und Jugendhilfe im 20. Jahrhundert promoviert und leitet seit 2002 das LWL-Medienzentrum für Westfalen in Münster. Seit 2012 ist er zugleich Honorarprofessor am Historischen Seminar der Universität Münster und beschäftigt sich in dieser Funktion v. a. mit der Geschichte von Film und Fotografie und der regionalen Zeitgeschichte Westfalens.
Alfons Kenkmann kennt und schätzt er schon seit dessen Tätigkeit als Assistent am Institut für Didaktik der Geschichte in Münster. In Kenkmanns Zeit als Leiter des Geschichtsorts Villa ten Hompel haben beide u. a. das schulische Gedenkstätten-Fahrtenprogramm „Aus der Geschichte lernen“, das Filmreihenformat „Drehbuch Geschichte“ und mehrere Multimediaproduktionen für die historische Bildungsarbeit entwickelt.
  1. Alfons Kenkmann: Wilde Jugend. Lebenswelt großstädtischer Jugendlicher zwischen Weltwirtschaftskrise, National-sozialismus und Währungsreform. Essen 1996. []
  2. Kenkmann: Wilde Jugend, S. 27. []
  3. Markus Köster: Jugend, Wohlfahrtsstaat und Gesellschaft im Wandel. Westfalen zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik. Paderborn 1999. []
  4. Vgl. die beispielhaften Interpretationshinweise bei Alfons Kenkmann: Fürsorgeberichte. In: Bernd-A. Rusinek/Volker Ackermann/Jörg Engelbrecht (Hrsg.): Einführung in die Interpretation historischer Quellen. Schwerpunkt: Neuzeit. Paderborn 1992, 133-152. []
  5. „Psychischer Befund“ im Beobachtungsbogen des Günther K., 1948. In: LWL-Archivamt für Westfalen. Archiv LWL, Best. 503/Einzelfallakten. []
  6. So auch Kenkmann: Wilde Jugend, S. 150. []
  7. Hildegard Schwab: Problematisches in der Jugendfürsorge. Der Fürsorgefall als Einzelerlebnis und Massenerscheinung. In: Freie Wohlfahrtspflege 2 (1927/28), S. 357-359. []
  8. Kenkmann: Wilde Jugend, S. 152. [] []
  9. Detlev J. K. Peukert: Grenzen der Sozialdisziplinierung. Aufstieg und Fall der deutschen Jugendfürsorge von 1878 bis 1932. Köln 1986, S. 211. []
  10. Tagung der Landesjugendämter am 18.2.1941 (Bundesarchiv Koblenz, R 36 1416). []
  11. SD-Abschnitt Dortmund, 15.2.1943: Verhalten der Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendverwahrlosung und Bandenbildung (Landesarchiv NRW, Abt. OWL, M18 23). []
  12. Urteil der Strafkammer Bielefeld gegen Heinz Friedrich S., 12.5.1942. In: Zusammenstellung von Urteilen über unbestimmte Verurteilung Jugendlicher des OLG Hamm, 22.6.1942 (Bundesarchiv, R 22 1193). []
  13. Vgl. Bernd-A. Rusinek: Desintegration und gesteigerter Zwang. Die Chaotisierung der Lebensverhältnisse in den Großstädten 1944/45 und der Mythos der Ehrenfelder Gruppe. In: Wilfried Breyvogel (Hrsg.): Piraten, Swings und Junge Garde. Jugendwiderstand im Nationalsozialismus. Bonn 1991, S. 271-294. []

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Gastautor*in (25. Oktober 2022). Die Kontinuität des kontrollierenden Blicks – Zur Etikettierung „abweichenden Jugendverhaltens“ 1930-1948. Kaleidoskop Kenkmann. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/qlkk


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