Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus als Thema der Erinnerungskultur – eine unerwartete Kontroverse?

von Martin Lücke


Dass Geschichts- und Erinnerungskultur immer eine kontroverse und debattenreiche Angelegenheit ist, wird Alfons Kenkmann besonders gut wissen. Als langjähriger Aktivist und schließlich als professioneller institutioneller Vertreter in der Museums- und Gedenkstättenlandschaft sowie in der Geschichtsdidaktik hat er an vielen solcher Debatten aktiv mitgewirkt.

Wurden lesbische Frauen1 im Nationalsozialismus verfolgt?2
Die fachhistorische Forschungslage zu dieser Frage scheint fast eindeutig. Unbestritten ist in jedem Fall, dass lesbische Frauen im Nationalsozialismus massiven Repressionen und Diskriminierungen ausgesetzt waren. Ob diese Diskriminierungen aber auch mit dem Substantiv der Verfolgung bezeichnet werden sollen, ist in der Tat kontrovers diskutiert worden.3 Denn eng damit verknüpft war und ist die Frage, welches Gewicht ein explizites Gedenken an diese Diskriminierungen in unserer gegenwärtigen Geschichts- und Erinnerungskultur bekommen soll. Am Beispiel der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, der auch Alfons Kenkmann durch sein Engagement in der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten verbunden ist, soll diese Debatte nachgezeichnet werden.


Um die Frage des Gedenkens an die Verfolgung lesbischer Frauen hat sich in den vergangenen Jahren in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eine kontroverse Debatte entzündet, die mindestens seit 2014 anhält – und die im Mai 2022 durch die Niederlegung einer Gedenkkugel einen gewissen Abschluss gefunden hat. Die Gedenkkugel-Initiative kann als paradigmatisches Beispiel für das Engagement feministisch-lesbischer Communities in der Geschichts- und Erinnerungskultur angesehen werden. Die Debatten sind außerdem ein Kennzeichen für den produktiven Ansatz, die Geschichte der Shoah als eine queere Geschichte zu schreiben, die sich der Vielschichtigkeit und Facettenhaftigkeit von Opferkonzepten und Verfolgung bewusst ist. Neben anderen hat hierzu die Historikerin Anna Hájková gearbeitet und unter anderem eine umfassende Bibliografie zu lesbischen und trans Frauen zusammengestellt.4

Das Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen


Gedenken generell ist kontrovers und muss es in einer pluralen Geschichts- und Erinnerungskultur auch sein. Debatten etwa um die Integration des Gedenkens an die Verfolgung von Sinti und Roma in die bundesdeutsche Geschichts- und Erinnerungskultur oder aktuell zu Aspekten der kritischen Aufarbeitung der gewaltvollen deutschen Kolonialgeschichte zeigen, dass es der hartnäckigen Initiative von geschichtspolitischen Akteur*innen zu verdanken ist, wenn sich die Geschichts- und Erinnerungskultur dynamisch entwickelt und pluralisiert. Beispiele hingegen, in denen es ohne das Engagement von sogenannten “Betroffenengruppen” gelungen wäre, die hegemoniale Geschichts-, Gedenk- und Erinnerungskultur aufzubrechen, sind (mir zumindest) nicht bekannt.
Auseinandersetzungen um das Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und die Sichtbarkeit von schwulen Männern und lesbischen Frauen in den Gedenkinszenierungen des Denkmals, die zuletzt in einer umfassenden Zusammenstellung von Annika Oettler zusammengetragen wurden5 und die Corinna Tomberger bereits 20126 skizziert hat, zeigen, dass geschichtspolitische Argumente immer (legitimerweise) historische Fakten interpretieren. Die Debatten um das Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen sind geschichtspolitisch ähnlich, aber gedenkstätten-politisch anders gelagert als jene um ein lesbisches Gedenken in Ravensbrück. Denn zurecht begründen Gedenkstätten, die an den ‚authentischen‘ Orten der Verbrechen des Nationalsozialismus errichtet wurden, ihren besonderen Erinnerungs- und auch Forschungsauftrag mit der empirischen Evidenz der Verfolgung an eben diesen Orten – während das Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen ein im Kern artifizieller Ort ist, der eigens zum Zwecke der Gedenk- und Erinnerungsarbeit geschaffen wurde.

Debatten um das Gedenken in Ravensbrück


Die lokalen Debatten um ein Gedenken an inhaftierte lesbische Frauen im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück wurden umfassend von Insa Eschebach beschrieben und analysiert. Als Ausgangspunkt der Debatte kann die Enthüllung einer Gedenktafel angesehen werden, auf der explizit der in Ravensbrück ermordeten männlichen homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus gedacht wurde. Auf ihr ist zu lesen:
„Den Männern, die wegen Homosexualität 1939 bis 1945 im KZ Ravensbrück inhaftiert, geschunden und ermordet wurden. UM-Queer e.V. – Schwule und Lesben in der Uckermark LSVD – Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg“7
Dazu kontextualisiert Eschebach, dass die Gedenktafeln in anderen Gedenkstätten meist geschlechtsneutral ‚Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus‘ gewidmet seien, nur hier nun aber explizit von Männern die Rede ist. Die Ursache einer solchen eindeutigen geschlechtlichen Kodierung macht sie in einer Intervention des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg aus, denn dieser – so Eschebach – „fand es am historischen Ort eines Frauen-Konzentrationslagers wichtig, die männliche Geschlechtsidentität besonders hervorzuheben, um zu verhindern, dass BesucherInnen unter dem Begriff ‚homosexuelle Opfer‘ gar auch Frauen subsumieren könnten.“8
Eine solche explizite Thematisierung nur von männlichen homosexuellen Verfolgten in Ravensbrück war deshalb gewissermaßen der Ausgangspunkt eines Konfliktes „um die Frage […], ob der in Ravensbrück inhaftierten lesbischen Frauen überhaupt gedacht werden dürfe, wo diese doch – im Unterschied zu den männlichen Homosexuellen – nicht systematisch strafrechtlich verfolgt worden seien.“9 So wurde nun – nach einer expliziten Sichtbarmachung von männlich-homosexueller Verfolgung an einem authentischen Ort des nationalsozialistischen Terrors – an „zwei Tafeln gedacht: an diese eine für die im Männerlager Ravensbrück inhaftierten wegen Homosexualität verfolgten Häftlinge und an eine zweite für die lesbischen Frauen unter den Häftlingen.“9

Die sich nun anschließende Debatte wurde kontrovers geführt und zeigt, dass sich unterschiedliche Erinnerungskonkurrenzen überlagerten. Eine am 19. April 2015 aus Anlass des 70. Jahrestages der Befreiung von Ravensbrück von einer „Gruppe der Autonomen feministischen FrauenLesben aus Deutschland und Österreich“10 aus Ton gefertigte Kugel trug die Inschrift: „In Gedenken an die verfolgten und ermordeten lesbischen Frauen und Mädchen. Ihr seid nicht vergessen. 2015“11

Gedenkkugel im Jahr 2018 in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
(Wikimedia Commons, Zartesbitter, CC BY-SA 4.0)


Da jedoch – so Eschebach – „die Setzung dieser Gedenkkugel zuvor nicht beantragt und also in den Stiftungsgremien, in denen der LSVD Berlin-Brandenburg über einen eigenen Sitz verfügt, nicht verhandelt worden war, musste sie entfernt werden. […] Die Stifterinnen wurden gebeten, ihr Gedenkzeichen nun auch offiziell zu beantragen. Zugleich stellte auch der LSVD Berlin-Brandenburg erneut Anträge, sodass im Lauf der Zeit ein absurder Regen unterschiedlicher Widmungstexte zustande kam, von denen sich keiner als konsensfähig erwies.“9
Eschebach zeigt, dass „vier Argumentationsfiguren“9 dazu führten, dass dieser und auch weitere Widmungstexte abgelehnt wurden:
Erstens, dass aus einer solchen Tafel geschlussfolgert werden könne, es gäbe eine eigene Verfolgungsgeschichte lesbischer Frauen, obwohl weibliche Homosexualität kein expliziter Haftgrund gewesen sei.9 Fachhistorisch kann dieses Argument als widerlegt gelten. Zweitens wurde die Frage aufgeworfen, ob denn die in Ravensbrück verfolgten lesbischen Frauen überhaupt „damit einverstanden gewesen wären, wenn Aspekte ihrer Sexualität oder einer lesbischen Identität in unserer heutigen Gegenwart offen thematisiert würden.“12 Hier wurden also Aspekte der Gedenkkultur mit Fragen nach einem vermeintlichen Outing historischer Persönlichkeiten verbunden. Dieses Argument ist freilich ein erinnerungspolitisches, das einen (vermeintlichen und erst in jedem Einzelfall zu prüfenden) Persönlichkeitsschutz von Opfern des Nationalsozialismus homophob instrumentalisiert – um auf diese Weise lesbische Existenz erneut in die Sphäre des Unsichtbaren zu rücken. Außerdem zeigt der Forschungsstand ja auch, dass unter den verfolgten lesbischen Frauen nachweisbar solche waren, die zu ihrer Zeit sogar gegenüber den Verfolgern Aspekte ihrer lesbischen Sexualität und Identität offen thematisiert haben. Drittens – und dieses Argument passt von seiner Sachlogik her zum ersten – müsse „der auf einem Gedenkzeichen genannte Verfolgungsgrund … auch genau derjenige sein, den die Verfolger explizit bei ihrer Verfolgung intendiert haben – es dürfe sich dabei nicht ‚nur‘ um ein Persönlichkeitsmerkmal der Betroffenen handeln.“13 Viertens schließlich wurde vorgetragen, dass der gedenkpolitisch wichtige Ort eines ehemaligen Konzentrationslagers „nicht geeignet sei, um exemplarisch für die Erfahrungen alltäglicher Ausgrenzung und Diskriminierung von Lesben zu stehen.“14
Im Verlauf der Debatte lag eine ganze Liste von Widmungsvorschlägen vor,9 denen allesamt eine „Nötigung zur Mitteilung eingeschrieben war, dass weibliche Homosexualität kein Haftgrund war.“15 Im Jahr 2021 schließlich kam es in der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten zu der Entscheidung, dass im Mai 2022 tatsächlich eine Gedenkkugel zur Erinnerung an lesbische Frauen in Ravensbrück niedergelegt werden soll. Sie trägt die Inschrift:
„In Gedenken aller lesbischen Frauen und Mädchen im Frauen-KZ Ravensbrück und Uckermark. Sie wurden verfolgt, inhaftiert, auch ermordet. Ihr seid nicht vergessen.“

Kontinuitäten der Stigmatisierung


Um besser zu verstehen, was hier passiert ist, lohnt ein Blick auf grundlegende Systematisierungen der Unterdrückung von Homosexualität. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu (1930–2002) führt in seinem Werk „Die männliche Herrschaft“ dazu aus: „Die Homosexuellen, die mit einem Stigma behaftet sind, das im Unterschied zur Hautfarbe oder zur Weiblichkeit verborgen gehalten (oder ostentativ herausgestellt) werden kann, sind die Opfer einer besonderen Form von symbolischer Herrschaft. […] Wie bei bestimmten Arten von Rassismus nimmt sie in diesem Fall die Form einer Bestreitung des Rechts auf eine sichtbare Existenz an. Die Unterdrückung als ‚Unsichtbarmachen’ äußert sich in einer Verweigerung der öffentlichen, legitimen, d.h. anerkannten Existenz, wie auch in einer Stigmatisierung, die nirgends so deutlich wird, wie wenn die Bewegung Sichtbarkeit fordert. Man mahnt sie dann zur ‚Diskretion’ oder eben zu der Verheimlichung, zu der die Homosexuellen für gewöhnlich gezwungen sind.“16


Das Diktum einer „Unterdrückung als ‚Unsichtbarmachen‘“ kann als ein Leitmotiv der Unterdrückung, Diskriminierung und schließlich auch der rechtsmanifesten Verfolgung von Schwulen und Lesben generell angesehen werden – und genauso auch als ein Leitmotiv, wenn Schwule und Lesben einen Platz in der öffentlichen Gedenkkultur einfordern. Produktiv am Ansatz Bourdieus erscheint es, die oftmals zu beobachtende nur scheinbare Unsichtbarkeit lesbischen Lebens in der Geschichte, die sich in der Historiografie dann weiterhin perpetuiert, nicht nur als bedauerliches Quellendesiderat zu beklagen, sondern als systematischen Versuch einer Unterdrückung durch Unsichtbarmachen zu erfassen – und das sowohl in der Geschichte selbst als auch in der Geschichtsschreibung und schließlich in der Erinnerungskultur.
Die Debatte in Ravensbrück zeigt genau die Mechanismen, die Pierre Bourdieu treffend beschreibt – aber unter mittlerweile anderen Voraussetzungen und mit anderen Akteur*innen: Der explizite Wunsch nach Sichtbarmachung von männlicher Homosexualität an einem Ort der nationalsozialistischen Verfolgung, wie hier in Ravensbrück, führte zu einer Konstellation, in deren Rahmen lesbischem Gedenken ein Recht auf eine sichtbare Existenz sehr lange verweigert wurde. Diese „Verweigerung der öffentlichen, legitimen, d.h. anerkannten Existenz“ zeigt in der Tat eine „Stigmatisierung, die nirgends so deutlich wird, wie wenn die Bewegung Sichtbarkeit fordert“.17 Sie ist in diesem Fall – wie Insa Eschebach herausarbeitet – mit demütigenden Begründungszwängen versehen. Diese Verweigerung hat – um einen Gedanken der Historikerin Laurie Marhoefer aufzugreifen – „den ‚arischen‘ homosexuellen Mann zu einer Art Grundopfer“18 gemacht, dem es im Gedenkraum bereits zuvor erfolgreich gelungen war, Sichtbarkeit zu beanspruchen.

Prof. Dr. Martin Lücke hat an der Universität Bielefeld Geschichte und Deutsch auf Lehramt studiert und wurde dort mit einer Arbeit zur zur Geschichte der männlichen Prostitution in Kaiserreich und Weimarer Republik promoviert. Von 2006 bis 2007 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachdidaktik Geschichte der Universität Leipzig. Seit 2010 ist er Universitätsprofessor für Didaktik der Geschichte an der FU Berlin. Seit 2019 leitet er das Margherita-von-Brentano-Zentrum für Geschlechterforschung der Freien Universität Berlin.
  1. In diesem Beitrag wird der Terminus „lesbische Frauen“ verwendet, wohl wissend, dass es sich dabei nicht in jedem Fall auch um einen Begriff der Selbstbezeichnung der betreffenden historischen Akteur*innen handelt. []
  2. Dieser Blogbeitrag nimmt Bezug auf einen ausführlicheren Aufsatz zum Thema: Martin Lücke: Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. Forschungsdebatten zu Gedenkinitiativen am Beispiel des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 70 (2022) 5, S. 422-440. []
  3. Vgl. hierzu insbesondere Claudia Schoppmann: Lesbische Frauen und weibliche Homosexualität im Dritten Reich Forschungsperspektiven. In: Michael Schwartz (Hrsg.): Homosexuelle im Nationalsozialismus. Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945, München 2014, S. 85-92; Fachverband Homosexualität und Geschichte (Hrsg.), Invertito. Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten 21 (2019): Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der NS-Zeit & Erinnerungskultur, hier insb. Laurie Marhoefer: Wurden lesbische Frauen im Nationalsozialismus verfolgt? Mikrogeschichte und der Begriff der „Verfolgtengruppe“, in: Invertito 21 (2019), S. 15–48; zusammenfassend auch Lücke: Verfolgung, S. 423-432. []
  4. Anna Hájková: Bibliography on lesbian and trans women in Nazi Germany, online unter: https://sexualityandholocaust.com/blog/bibliography/, letzter Aufruf am 09.11.2022. []
  5. Anika Oettler (Hrsg.): Das Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Entstehung, Verortung, Wirkung. Bielefeld 2017. []
  6. Corinna Tomberger: Das Berliner Homosexuellen-Denkmal: Ein Denkmal für Schwule und Lesben? In: Insa Eschebach (Hrsg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und Männliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Berlin 2012, S. 187-207. []
  7. Insa Eschebach: Queere Gedächtnisräume. Zivilgesellschaftliches Engagement und Erinnerungskonkurrenzen im Kontext der Gedenkstätte Ravensbrück. In: Invertito 21 (2019), S. 49–73, hier S. 58. []
  8. Ebd., S. 59. []
  9. Ebd. [] [] [] [] [] []
  10. Leider reicht der Platz dieses Beitrags nicht aus, um die Aktivitäten der FrauenLesben-Gruppe umfassend zu würdigen. Vgl. hierzu aber ausführlicher: Aktivistinnen des lesbischen Gedenkens: Anna Hájková und Birgit Bosold im Gespräch mit Ulrike Janz, Irmes Schwager und Lisa Steiniger, in: Invertito 21 (2019), S. 74-97. []
  11. Eschebach, Gedächtnisräume, S. 60. []
  12. Ebd., S. 62. []
  13. Ebd., S. 62f. []
  14. Ebd., S. 63. []
  15. Ebd., S. 64. []
  16. Pierre Bourdieu: Die männliche Herrschaft. Aus dem Französischen von Jürgen Bolder. Frankfurt a.M. 2005, S. 201-202. []
  17. Ebd., S. 202. []
  18. Marhoefer, Lesbische Frauen, S. 19. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor*in (18. November 2022). Die Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus als Thema der Erinnerungskultur – eine unerwartete Kontroverse? Kaleidoskop Kenkmann. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qlkr


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.